{"Signatur": "AG_RR_001", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2023-05-31", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_RR_001_RRB-2023-000599_2023-05-31.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/8919", "Checksum": "fce015ff982545369ecba02045f71c91"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["RRB.2023.000599"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat 31.05.2023 RRB.2023.000599"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat 31.05.2023 RRB.2023.000599"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat 31.05.2023 RRB.2023.000599"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia Regierungsrat "}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 02:57:17", "Checksum": "e1fa938ef943f1f03d604dab37932437", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Regierungsrat 31.05.2023 RRB.2023.000599\n\nPROTOKOLL DES REGIERUNGSRATS\n\nSitzung vom 31. Mai 2023 Versand: 5. Juni 2023\n\nRegierungsratsbeschluss Nr. 2023-000599\n\nA._____, Q._____; Beschwerde vom 2. Dezember 2022 gegen den Entscheid des Schulrats\ndes Bezirks R._____ vom 2. November 2022 betreffend Laufbahnentscheid/Einschulung im\nSchuljahr 2022/23; Gutheissung\n\nSachverhalt\n\nA.\n\nA._____, geboren am tt.mm.jjjj, besuchte im Schuljahr 2021/22 einen privaten Kindergarten in\nS._____. Im Hinblick auf den Umzug in die Schweiz nach Q._____ per Ende Juni 2022 wurde\nA._____ im Februar 2022 vom Schulpsychologischen Dienst (SPD), Regionalstelle T._____, Aussenstelle U._____, nach dem standardisierten Abklärungsverfahren abgeklärt.\n\nBei A._____ wurde bereits im Alter von sechs Monaten eine globale Entwicklungsverzögerung festgestellt. Der SPD stellte eine Mehrfachbehinderung fest (erhebliche kognitive und soziale Beeinträchtigung, Verdacht auf Autismus). Aufgrund des hohen Betreuungs- und Förderbedarfs empfahl\nder SPD mit Bericht vom 15. März 2022 dringend den Eintritt in eine heilpädagogische Tagessonderschule.\n\nB.\n\nDie Anmeldung von A._____ für die Heilpädagogische Schule B._____ erfolgte am 22. März 2022,\nzusammen mit dem entsprechenden Zuweisungsbeschluss des Gemeinderats vom 18. März 2022.\n\nNach der durch das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) erfolgten, kantonsweiten Koordination der Platzvergabe an den Tagessonderschulen teilte die Heilpädagogische Schule B._____ am\n26. Mai 2022 der Schule Q._____ mit, dass an ihrer Schule kein freier Platz mehr bestehe. Die\nSchulleitung von Q._____ versuchte sodann vergeblich, bei inner- und ausserkantonalen Tagessonderschulen einen freien Platz zu finden. Auf entsprechende Anfrage hin gab auch die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten (SHW) des BKS mit Schreiben vom 15. Juni 2022 sowie an einem Gespräch vom 21. Juni 2022 mit Vertretern der Gemeinde Q._____ die Auskunft, dass alle\ninnerkantonalen Tagessonderschulplätze im Schuljahr 2022/23 besetzt seien und eine anderweitige\nBeschulungsform von der Schule Q._____ gesucht werden müsse.\n\nC.\n\nIn der Folge suchte die Schule Q._____ eine Notlösung zur schulischen Förderung von A._____ im\nKindergarten. Die Eltern äusserten indessen klar, dass sie diese Lösung als unbefriedigend erachten\nwürden. In der Folge wurde eine solche Notlösung nicht umgesetzt, zumal die erforderliche 1:1 Betreuung im Kindergarten nicht sichergestellt werden konnte.\nD.\n\nMit Beschluss vom 26. August 2022 entschied der Gemeinderat Q._____, dass A._____ im Schuljahr 2022/23 weder im Kindergarten noch in der Primarschule aufgenommen werde, sondern um ein\nJahr von der Schulpflicht zurückgestellt werde. Sobald als möglich und spätestens im Schuljahr\n2023/24 werde sie an einer Tagessonderschule im Kanton Aargau eingeschult.\n\nGegen diesen Entscheid führte A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), gesetzlich vertreten\ndurch ihre Eltern C._____ und D._____, diese wiederum vertreten durch Dr. E._____, Rechtsanwalt,\nV._____, mit Eingabe vom 22. September 2022 Beschwerde an den Schulrat des Bezirks R._____\nmit folgenden Anträgen:\n\n\"1. Der Laufbahnentscheid des Gemeinderats Q._____ vom 26. August 2022 (2022/153) betreffend\nEinschulung von A._____, geb. tt.mm.jjjj, sei insoweit aufzuheben, als A._____ um ein Jahr von\nder Schulpflicht zurückgestellt und angeordnet wird, sie ausschliesslich bei einer Tagesschule\noder bei einer Heilpädagogischen Schule im Kanton Aargau einzuschulen.\n\n2. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten des Beschwerdegegners.\n\nProzessualer Antrag\n\nA._____, geb. tt.mm.jjjj, sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme für die Dauer des vorliegenden\nBeschwerdeverfahrens einer geeigneten Sonderschule unter Übernahme sämtlicher hierfür anfallender Kosten zulasten des Beschwerdegegners zuzuweisen.\"\n\nE.\n\nUnter Leitung der Schulaufsicht BKS fand am 21. September 2022 eine Besprechung zur Beschulung der Beschwerdeführerin statt. Teilgenommen hatten die Schulleitung sowie die zuständige Gemeinderätin von Q._____ sowie Vertretungen der Schulaufsicht und der Abteilung SHW des BKS.\nAls Ergebnis wurde unter anderem festgehalten, dass Ende September 2022 eine schulische Standortbestimmung stattfinde, um die definitive Organisation einer Beschulung der Beschwerdeführerin in\nder Einschulungsklasse (EK) in W._____ zu besprechen.\n\nAn der schulischen Standortbestimmung vom 29. September 2022 unter Leitung der Schule Q._____\nwurde die Beschulung der Beschwerdeführerin besprochen. Diese habe sich in den Schnupperwochen ab Mitte September 2022 gut in der EK in W._____ eingelebt. Sie werde in einem 1:1 Setting\nmit einer Assistenzperson Volksschule (ausgebildete Kleinkindererzieherin), der Klassenlehrperson\nsowie mit Unterstützung der Fachstelle Behinderungsspezifische Beratung der Heilpädagogischen\nSchule B._____ gefördert. Zudem absolviere sie Ergo- und Psychomotorik-Therapie sowie Logopädie am Zentrum für körperbehinderte Kinder Aargau (ZEKA).\n\nF.\n\nMit Schreiben vom 10. Oktober 2022 lud die Präsidentin des Schulrats des Bezirks R._____ die Parteien aufgrund der Dringlichkeit zu einem Runden Tisch am 19. Oktober 2022 ein, um eine geeignete\nSchulung und Förderung der Beschwerdeführerin zu finden, da die Beschwerdeführerin unstreitig\nAnspruch auf eine angemessene Beschulung habe.\n\n"}