Nach Auskunft des MIKA ist es zudem möglich, nur Kinder oder Jugendliche als Härtefälle zu betrachten und ihnen die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, während die Eltern weiterhin als vorläufig aufgenommen gelten. Dies kann zum Beispiel bei Jugendlichen in der Lehre zutreffen. Im Übrigen richte sich das kantonale Migrationsamt nach den Weisungen des SEM. Die Statistik des SEM zeigt, dass Härtefallgesuche in allen Kantonen mehrheitlich bewilligt werden. Im Kanton Aargau wurden nach dieser Statistik sowohl im Jahr 2020 (383 Gesuche) wie im Jahr 2021 (443 Gesuche) alle Härtefallgesuche von vorläufig Aufgenommenen bewilligt. Die Praxis ist damit als grosszügig zu bezeichnen.