Im Vordergrund stehe dabei ein guter Leumund. Sprachlich werde das Niveau A1 verlangt, was die Beherrschung einfacher Alltagssprache umfasse. Auch bei Personen, die aus gesundheitlichen, altersbedingten oder anderweitigen Gründen nicht erwerbstätig seien, könnten Härtefallgesuche bei entsprechend positiver Integrationsprognose gutgeheissen werden. Bei Kindern sei eine Arbeitsmarktintegration ohnehin irrelevant.