19 von 22 Härtefallgesuche dann gut, wenn der Integrationsfortschritt, die familiären Verhältnisse und die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat für eine Aufenthaltsbewilligung sprechen. Gemäss Merkblatt (Stand Dezember 2020) und telefonischer Auskunft vom 1. Dezember 2022 des kantonalen Amts für Migration und Integration (MIKA) des Departements Volkswirtschaft und Inneres würden im Gesuchsfall verschiedene Kriterien geprüft, wobei grundsätzlich eine positive Prognose zur Integration bestehen müsse. Im Vordergrund stehe dabei ein guter Leumund.