Die Integrationsförderung hat dennoch auch auf individueller Ebene Auswirkungen. Nebst Erleichterungen wie der Melde- anstelle einer Bewilligungspflicht bei Erwerbstätigkeit können vorläufig Aufgenommene gestützt auf Art. 84 Abs. 5 AIG ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung stellen, wenn sie sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. Die Behörden heissen solche