Hauptaugenmerk liegt auf der Sprachförderung und Potenzialklärung sowie der Förderung der Aus- bildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit. Bei den rechtlichen Bestimmungen zur Integrationsförderung gemäss Art. 53ff. AIG und der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) vom 15. August 2018 handelt es sich im Wesentlichen um Programmartikel und Ziele, die sich an die staatlichen Akteure sowie im Asylbereich tätige Organisationen wenden. Justiziable, individuelle Ansprüche der Betroffenen beziehungsweise von einzelnen Personen lassen sich daraus nicht ableiten.