Der Kanton Bern verfolgt für die Asylsozialhilfe ein anderes Konzept als der Kanton Aargau. So unterscheidet der Kanton Bern zwischen vorläufig Aufgenommenen, die sich seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz aufhalten und unter die ordentliche Sozialhilfe fallen, sowie vorläufig Aufgenommenen, die weniger als sieben Jahre in der Schweiz leben und deshalb den Bestimmungen über die Sozialhilfe im Asyl- und Flüchtlingsbereich unterstehen.