Eine 3.5-Zimmerwohnung ist für eine sechsköpfige Familie mit einem Baby längerfristig zweifellos keine geeignete Unterkunft. Im vorliegenden Fall musste jedoch aufgrund der gesundheitlichen Risiken der schimmelbefallenen Wohnung in der Gemeinde R._____ innert Kürze eine neue Wohnung für die Familie gefunden werden. Dies erwies sich angesichts der grossen Familie als schwierig, weshalb der KSD eine Notlösung finden musste. Da die schulpflichtigen Kinder nicht im laufenden Semester aus der Klasse gerissen werden sollten, entschied sich der KSD für die Unterbringung in der kantonalen Unterkunft Q._____ (Beschwerdeantwort, S. 5, act.