Angesichts der Tatsache, dass die übrigen Kosten für den familiären Unterhalt vollumfänglich gedeckt sind, ist jedoch das "Gesamtpaket" der geleisteten Asylsozialhilfe zu würdigen. So wurden nebst dem monatlichen Betrag von Fr. 1'560.– gemäss § 17e SPV sämtliche Unterhaltskosten der sechsköpfigen Familie sowie Kosten für situationsbedingte Leistungen und Integrationsmassnahmen vollumfänglich vom Kanton übernommen. 7.8