Nebst den finanziellen Beiträgen für Verpflegung, Taschengeld und Bekleidung sowie Unterkunftsund Krankheitskosten gemäss § 17e SPV erhielten die Beschwerdeführenden diverse Sachleistungen und situationsbedingte Leistungen (vgl. Beschwerdeantwort und Duplik des KSD sowie insbesondere act. 226–278, 303–320, 323–333). Gemäss Auskunft der zuständigen Mitarbeiterin Betreuung in der kantonalen Unterkunft Q._____ vom 16., 22. und 23. Dezember 2022 steht Bewohnenden in dieser Kollektivunterkunft eine voll möblierte und eingerichtete 3.5 Zimmer-Wohnung mit Fernsehgerät (inklusive Anschluss), kostenlosem WLAN sowie Festnetzanschluss zur Verfügung.