12 von 22 fältige Unterstützung. Die gesamten Lebenshaltungskosten wurden vollumfänglich vom Kanton übernommen. Zudem wurde ihnen in der kantonalen Unterkunft Q._____ eine voll eingerichtete Wohnung zur Verfügung gestellt, die zwar für die sechsköpfige Familie nachvollziehbar zu beengten Wohnumständen führte, dies jedoch nur für wenige Monate. Dass die finanziellen Beiträge bescheiden waren und damit gewisse Einschränkungen bei der Freizeitgestaltung einhergingen, ist unvermeidlich.