7. Menschenwürde und persönliche Freiheit (Art. 7 und 10 Abs. 2 BV, § 9 und § 15 Abs. 1 KV) 7.1 Die Beschwerdeführenden berufen sich unter diesem Titel einerseits auf die BV, andererseits auf entsprechende Bestimmungen der KV. Letztere haben im vorliegenden Kontext keine eigenständige Bedeutung, weshalb nachfolgend nicht näher auf diese Bestimmungen eingegangen wird.