Die Situation von vorläufig Aufgenommenen und Asylsuchenden ist tatsächlich in vielerlei Hinsicht vergleichbar. So lässt sich die Gleichbehandlung im Bereich der Sozialhilfe unter anderem mit dem für beide Personengruppen gleichermassen schwebenden Aufenthaltsstatus erklären. Beide Personengruppen verfügen über keinen Flüchtlingsstatus oder eine anderweitige Aufenthaltsberechtigung. Bei Asylsuchenden ist aufgrund des noch nicht entschiedenen Asylgesuchs unklar, ob sie in der Schweiz ein Aufenthaltsrecht erhalten. Bei vorläufig Aufgenommenen liegt ein abgewiesenes Asylgesuch und ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid vor.