Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden in ihrer Replik vom 21. März 2022 führt auch die Analyse des Entscheids des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 17. Juni 2021 (nachfolgend: "Berner Entscheid") zu keinem anderen Ergebnis. In diesem Entscheid war zu beurteilen, ob der Grundbedarf einer seit 16 Jahren im Kanton wohnhaften vorläufig aufgenommenen Ausländerin ab 1. Januar 2021 gestützt auf eine seit 1. Juli 2020 neu in Kraft gesetzte Verordnungsbestimmung um 30% herabgesetzt werden durfte. Mangels einer rechtsgenügenden kantonalen ge-setzlichen Grundlage prüfte das Regierungsstatthalteramt, ob Art.