Eine Regelung auf Verordnungsstufe ist dann sinnvoll, wenn aufgrund der hohen Technizität der Materie oder der sich rasch verändernden Verhältnisse Anpassungen innert nützlicher Frist möglich sein müssen (Tschannen, a.a.O., Rz. 401). Für den vorliegenden Kontext ist zudem zu beachten, dass für die Regelung von Rechten und Pflichten von Personen in einem Sonderstatusverhältnis die Anforderungen an die Normstufe reduziert sind (Häfelin/Müller/Uhlmann, a.a.O., Rz. 386).