Die Wertung obliegt dem Gesetzgeber, der dabei über grossen Handlungsspielraum verfügt. Kriterien für eine wesentliche, formell-gesetzlich zu regelnde Materie können ein grosser Adressatenkreis, ein starker Eingriff in die bisherige Rechtsstellung der Adressaten, erhebliche finanzielle Folgen für diese oder ein besonders umstrittener Gegenstand sein (Tschannen, a.a.O., Rz. 390). Die Voraussetzungen für einen ausreichenden Rechtssatz dienen der 5 von 22 Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit (Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. A. Zürich/St. Gallen 2020, Rz. 340).