Dies ist eine Frage der Normdichte. Nach der herrschenden Lehre und feststehender Rechtsprechung muss "das Wesentliche" mit ausreichender Bestimmtheit in einem formellen Gesetz enthalten sein (unter anderem Tschannen et al., Allgemeines Verwaltungsrecht, 5. A. Bern 2022, Rz. 387 und 389). Was als "wesentlich" im Sinne des Legalitätsprinzips gilt, ist eine Wertungsfrage und abhängig von der zu regelnden Materie. Die Wertung obliegt dem Gesetzgeber, der dabei über grossen Handlungsspielraum verfügt.