der Unterstützungsansatz für vorläufig aufgenommene Personen unter demjenigen für die einheimische Bevölkerung liegen müsse. Der KSD erläutert das Asylsozialhilfesystem im Kanton Aargau, wonach nebst dem Sachleistungsvorrang finanzielle Beiträge in der kantonalen Asylsozialhilfe nach Tagesansätzen pro Person berechnet würden. Es sei wichtig, dass die Beiträge mit den politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt hielten, weshalb eine Regelung auf Gesetzesstufe diesem Anpassungserfordernis widersprechen würde. Die Regelung auf Verordnungsstufe sei sachgerecht und stelle eine Konkretisierung sowohl von Art.