Zu beachten ist, dass sich die Verfügung lediglich auf einen Zeitraum von knapp vier Monaten, nämlich vom 29. September 2021 bis 18. Januar 2022, bezieht. Für diesen Zeitraum regelte sie die Unterstützung der Beschwerdeführenden in den kantonalen Strukturen während ihres Aufenthalts in der kantonalen Unterkunft Q._____. Mit der Zuweisung der Beschwerdeführenden an die Gemeinde S._____ ist gemäss § 17 Abs. 2 SPG seit dem 19. Januar 2022 die Gemeinde für die Unterstützung der Beschwerdeführenden zuständig. Die Verfügung ist entsprechend ab diesem Datum hinfällig geworden. Die von der Gemeinde S.___