Auch habe der KSD zahlreiche Kostengutsprachen für situationsbedingte Leistungen gewährt. Den Akten sei zu entnehmen, dass sämtliche Gesuche für Hausaufgabenhilfe der Beschwerdeführer 4 und 5 sowie alle Gesuche zur Kostentragung für Klassenlager übernommen worden seien, damit die soziale Teilhabe der Kinder sichergestellt sei. Für den Beschwerdeführer 3 seien zudem die Kosten für Prüfungen, einen Laptop und die Beitragszahlungen für die Fachmittelschule übernommen worden. Nach aktueller Praxis des KSD würden im Weiteren nicht nur die in § 17f Abs. 2 lit.