Der KSD führt zum Sachverhalt aus, dass die Behörde entgegen den Behauptungen der Beschwerdeführenden die Integration und Chancengleichheit von Kindern fördere und die entgegenstehenden Vorwürfe haltlos seien. Er stellt klar, dass der KSD integrationsfördernde Massnahmen unterstütze und situationsbedingte Leistungen übernehme. Dazu gehörten unter anderem Kosten für Bücher und Schreibmaterial, welche die Schulen nicht zur Verfügung stellten. Auch habe der KSD zahlreiche Kostengutsprachen für situationsbedingte Leistungen gewährt.