In sachlicher Hinsicht machen die Beschwerdeführenden geltend, dass die mit der Verfügung zugesprochenen finanziellen Unterstützungsbeiträge für Verpflegung, Taschengeld und Bekleidung zu tief seien, um ein menschenwürdiges Dasein zu gewährleisten und die gesellschaftliche Integration sowie eine angemessene Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. Zudem sei die kantonale Unterkunft in Q._____ ungeeignet und die zugeteilte Dreizimmerwohnung für ihre sechsköpfige Familie zu klein. Die tiefen Sozialhilfebeiträge, die beengte Wohnsituation und der Aufenthaltsstatus als vorläu-