Die Beschwerdeführenden beantragen einerseits die rechtliche Überprüfung der angefochtenen Verfügung des KSD vom 28. Oktober 2021 (nachfolgend: Verfügung). Diese solle gemäss ihren Rechtsbegehren aufgehoben und die verfügten Sozialhilfebeiträge neu festgelegt werden. Andererseits bringen sie in der Begründung ihrer Beschwerde vor, die der Verfügung zugrundeliegenden, kantonalen Bestimmungen seien verfassungswidrig.