Die Beschwerde wird vollumfänglich abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben." 2. A._____ wird per 8. Mai 2023 der 2. Klasse der Sonderschule Z. zugewiesen. 3. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 5. 5.1 Im Verfahren vor dem Regierungsrat werden A._____ beziehungsweise seine gesetzlichen Vertreter, C._____ und D._____, in solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, dem Beschwerdeführer die Hälfte der auf Fr. 5'000.– das heisst Fr. 2'500.– (inklusive Auslagen und MwSt.), festgelegten Kosten seiner anwaltlichen Vertretung zu ersetzen.