Anwaltstarif erhöht sich für zusätzliche Rechtsschriften die Grundentschädigung um je 5–30 %. Der Beschwerdeführer hat zusätzlich zur Beschwerde, die durch die Grundentschädigung abgegolten ist, auf Verlangen der instruierenden Behörde fünf ausführliche Stellungnahmen eingereicht. Pro Stellungnahme wird in casu ein Zuschlag von 5 % auf die Grundentschädigung von Fr. 4'000.– (Fr. 200.– x 5 Rechtsschriften) gewährt. Die Entschädigung beträgt somit Fr. 5'000.– (inklusive Auslagen und MwSt.). Beschluss 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Schulrats des Bezirks R._____ vom 13. Dezember 2021 aufgehoben und wie folgt neu gefasst: "1.