__ Ausschluss von der Schule an. Im vorliegenden Fall überwiegen das öffentliche Interesse an einem geordneten Schulbetrieb und die Interessen der Mitschülerinnen und Mitschüler an einer genügenden Schulbildung gegenüber den Interessen von A._____. Des Weiteren ist es wichtig, dass A._____ so rasch als möglich eine für ihn geeignete Beschulung erhält. Diese bedingt aber einen Schulwechsel, der sofort vollzogen wird und keinen Aufschub mehr duldet. 7.