Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen wird. Da die Schülerinnen und Schüler an der Sonderschule Z. ganz individuell und ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden, wird A._____, der aktuell die 2. Einschulungsklasse besucht, per 8. Mai 2023 der 2. Klasse der vorerwähnten Sonderschule zugewiesen. 6. 6.1