__ eine Behinderung gemäss § 2a Abs. 1 Ziff. 6 VSBF vorliege, das heisst, eine erhebliche soziale Beeinträchtigung, welche die eigene Entwicklung oder diejenige von Mitmenschen gefährdet. Des Weiteren wurde eine Beschulung an einer Tagessonderschule für Kinder mit Wahrnehmungs- und Verhaltensschwierigkeiten empfohlen, weil A._____ auf ein klar strukturiertes Setting und individualisierende Massnahmen angewiesen sei, um schulische Fortschritte zu machen, Selbstwirksamkeit zu erleben und Motivation zu gewinnen. Zudem wurden diverse flankierende Massnahmen empfohlen. 5.2.2