Dem schulpsychologischen Fachbericht der Regionalstelle S._____, Aussenstelle R._____, vom 17. März 2021 lässt sich entnehmen, dass die Schulpsychologin bei A._____, der damals die 2. Klasse des Kindergartens besuchte, eine Mehrfachbehinderung (erhebliche kognitive und soziale Beeinträchtigung) diagnostiziert hatte und deshalb empfahl, A._____ sei künftig in der HPS, B._____, zu beschulen. Als flankierende Massnahmen schlug sie Ergotherapie und eine kinderpsychiatrische Abklärung (ADHS-Abklärung und Prüfung medikamentöser Behandlung) vor.