Gestützt auf die gemachten Ausführungen lässt sich somit festhalten, dass sich im Laufe der fast eineinhalbjährigen Dauer seit A._____ Eintritt in die Regel- und später die Einschulungsklasse klar gezeigt hat, dass er aufgrund seiner Fähigkeiten nicht in der Lage ist, aus dem Unterricht in der Einschulungsklasse einen sinnvollen Nutzen für seine weitere Entwicklung zu ziehen. Ebenfalls ist er unfähig, am gemeinschaftlichen Leben der Abteilung teilzuhaben. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass er mit seinen Mitschülern oftmals Streitereien und Schlägereien hat und einige Kinder mittlerweile Angst vor ihm haben. Zudem geht A.___