Erste Voraussetzung: Das Kind oder der Jugendliche wird aufgrund seiner Fähigkeiten voraussichtlich nicht in der Lage sein, aus dem Unterricht im Regelkindergarten, in der Regel-, Einschulungsoder Kleinklasse einen sinnvollen Nutzen für seine weitere Entwicklung zu ziehen sowie am gemeinschaftlichen Leben der Abteilung teilzuhaben; oder steht die Schwere der Behinderung dem Unterricht der anderen Schülerinnen und Schüler ernstlich entgegen.