Darunter versteht man die Förderung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Sonderkindergärten und Sonderschulen. Die Sonderschulung umfasst Unterricht, Erziehung, Betreuung, therapeutische Massnahmen, Verpflegung, notwendige Transporte sowie Unterkunft bei Schulung in einer stationären Einrichtung. 3.2