und empfehle die Beschulung in einer Tagessonderschule aus einem anderen Grund, als ursprünglich angeordnet. Beim Zweitgutachten handle es sich faktisch um kein Zweitgutachten zu den divergierenden Ansichten über eine Mehrfachbehinderung, sondern ein völlig neues Gutachten, das zwar zum selben Schluss komme wie das erste Gutachten des SPD, aber mit einer abweichenden Begründung. Zudem erklären A._____ Eltern, gemäss Einschätzung des behandelnden Arztes, Dr. med. G._____, könne A._____ mit dem entsprechenden Setting weiterhin integriert beschult werden. Daher sei lediglich eine Sonderschule ins Auge zu fassen, welche auf ADHS-Kinder spezialisiert sei. Falls eine Integration tatsächlich