Die Behauptung des Beschwerdeführers, A._____ habe aufgrund eines Lerneffekts einen von Fachleuten konzipierten, standardisierten Test "überlistet" und damit seinen IQ um 40 Punkte gesteigert, sei nicht stichhaltig, zumal der Beschwerdeführer davon ausgehe, dass A._____ schwer behindert sei. Des Weiteren bringen A._____ Eltern vor, das zweite Gutachten des SPD QQ._____ vom 21. September 2022 komme hinsichtlich Behinderung zu einem massgebenden anderen Schluss als der erste Bericht des SPD und derjenige von Dr. med. F._____ und empfehle die Beschulung in einer Tagessonderschule aus einem anderen Grund, als ursprünglich angeordnet.