So habe diese A._____ – als er vorsorglich die 1. Regelklasse besuchte – vor der ganzen Klasse blossgestellt, ihn über den Schulhof gezerrt und ihn wieder im Kindergarten "abgeliefert". Zudem sei er ohne vorgängige Abmahnungen für sechs Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden, nur, weil davon ausgegangen worden sei, dass er die Knete zwischen die Tasten des Klaviers geklebt habe. Während des sechswöchigen Schulausschlusses hätten sie als Eltern für A._____ über kein Schulmaterial, keine Bücher und Arbeitshefte verfügt. Aufgrund von Bemerkungen und Andeutung der Kinder- und Jugendpsychiaterin, Dr. med. F.__