A._____ Eltern argumentieren im Wesentlichen, die Schule Q._____ mache ihnen beziehungsweise ihren Kindern schon lange Probleme. Gegipfelt habe dies in vielen Gefährdungsmeldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Jedes Mal habe dies zum Ergebnis geführt, dass gemäss KESB keine Gefährdung der Kinder vorliegen würde. Die Schule beziehungsweise Schulleitung Q._____ habe ganz und gar nicht zum Wohle von A._____ gehandelt. So habe diese A._____ – als er vorsorglich die 1. Regelklasse besuchte – vor der ganzen Klasse blossgestellt, ihn über den Schulhof gezerrt und ihn wieder im Kindergarten "abgeliefert".