Im Zusammenhang mit dem Gutachten des SPD QQ._____ vom 21. September 2022 führt der Beschwerdeführer aus, das Gutachten decke sich mit den Wahrnehmungen des Beschwerdeführers beziehungsweise der involvierten Lehrpersonen. Es sei nachvollziehbar, vollständig und erfülle die Anforderungen gemäss § 4 VSBF. Des Weiteren bringt der Beschwerdeführer vor, das Verfahren dürfe nicht weiter verzögert werden. Es lägen mittlerweile zwei Gutachten des SPD vor, welche die Sonderschulbedürftigkeit von A._____ bejahen würden. Beide Gutachten wiesen eine Behinderung aus. Auch eine soziale Beeinträchtigung sei eine Behinderung gemäss § 2a VSBF.