5 von 13 die unisono eine Beeinträchtigung von A._____ feststellen würden und den Feststellungen der Lehrpersonen ergebe sich zweifelsfrei, dass die Voraussetzungen gemäss § 15 der Verordnung über die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie die besonderen Förder- und Stützmassnahmen (VSBF) vom 8. November 2006 (SAR 428.513) erfüllt seien und eine Sonderschulung für A._____ angezeigt sei. Im Zusammenhang mit dem Gutachten des SPD QQ.