Des Weiteren habe die Lehrperson der Einschulungsklasse, die A._____ momentan besuche, mit aller Deutlichkeit festgehalten, dass A._____ nicht in der Lage sei, aus dem Unterricht einen sinnvollen Nutzen zu ziehen. Ebenfalls zeige das Schreiben der Schulleitung U._____ vom 29. April 2022 an A._____ Eltern deutlich, dass dieser in der Einschulungsklasse kognitiv überfordert sei, er die Anweisungen seiner Klassenlehrperson nur selten und dann nur teilweise adäquat umsetzen könne und sein Sozialverhalten das Arbeits- und Klassenklima störe. Zudem führt der Beschwerdeführer aus, aus dem schulpsychologischen Fachbericht vom 17. März 2021 sei ersichtlich, dass bei A.___