4 von 13 – ist dieser in seinem schutzwürdigen, behördenspezifischen Interesse berührt und damit im Sinne von § 42 Abs. 1 lit. a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007 (SAR 271.200) zur Beschwerde legitimiert. Auf die Beschwerde wird deshalb eingetreten. 2. 2.1 In casu ist strittig, ob A._____ sonderschulbedürftig und einer Sonderschule zuzuweisen ist oder nicht. 2.2