Nach dem Gesagten ist die Beschwerde insgesamt abzuweisen und damit der Einwohnerratsbeschluss vom 10. Dezember 2010 hinsichtlich der strittigen Unterschutzstellung der Liegenschaft der Beschwerdeführenden zu bestätigen, sodass die revidierte Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Stadt Q._____ nun auch in diesem Punkt genehmigt werden kann. 23 von 23