Auch bauliche Veränderungen, insbesondere Um- und Ergänzungsbauten, wärmetechnische Sanierungen, Renovationen und Umnutzungen sind nach wie vor zulässig, allerdings müssen die Charakteristiken des Denkmals dabei erhalten bleiben. Das bedeutet, dass alle wesentlichen bauzeitlichen Gebäudeteile und Gebbäudeelemente, also die Stilmerkmale des Hauses in ihrer Materialität und Gestaltung wie Baukuben und Volumen, Fenster, Balkone, Dach und Dachstuhl sowie die grundrissliche Raumstruktur (mit den tragenden Zwischenwänden), soweit möglich, beibehalten werden.