Dies würden die unter Voranwendung des Schutzstatus im Jahr 2011 getätigten Umbauarbeiten in Höhe von 1,5 Millionen Franken belegen. Das Abbruchverbot ergebe sich überdies für alle geschützten Bauten und sei alternativlos. Selbst das sei aber sogar möglich, wenn wichtige Gründe dafürsprächen. 4.6.3