Es werde ihnen untersagt, ihr heute unternutztes Grundstück mit einer Fläche von 1'434 m2 zonenkonform neu zu überbauen. Eine Verdichtung oder bessere Ausnützung der Parzelle sei verunmöglicht, was eine massive wirtschaftliche Werteinbusse nach sich ziehe. Darüber hinaus führe die Unterschutzstellung dazu, dass sie ihre Liegenschaft pflegen und teuer unterhalten müssten. Alle Renovierungen und Sanierungen würden Mehrkosten verursachen, auch zusätzliche Verfahren, die durchgeführt werden müssten. Ein Umbau