weg 10 mit seinen ähnlichen stilistischen Elementen zweifelsfrei zu dieser Art von Gebäuden aus der betreffenden Zeit gehört. Selbst wenn also, wie die Beschwerdeführenden monieren, manche Vergleichsobjekte aufgrund ihrer Beschreibungen wertvoller oder spezieller anmuten, die Architekten bekannter erscheinen und das Haus R-weg 10 "nur" als eines der besten Beispiele seiner Art (anstelle des besten Beispiels) beurteilt würde, schmälert dies keineswegs dessen Wert insofern, als eine Schutzmassnahme obsolet wird. Wie bereits erwähnt, ist ein Denkmal nicht nur dann schutzwürdig, wenn es hervorragend, selten, aussergewöhnlich oder das Beste ist (Ziffer 4.5.7.1, vorstehend).