Weiter ist dieses jetzt auch in genügender Weise mit anderen Wohnbauten aus derselben Epoche in Q._____, in der Schweiz und International verglichen worden, so dass selbst für einen Laien nachvollziehbar wird, was dessen bauliche Besonderheit ausmacht, welche Merkmale für die betreffende Zeit charakteristisch sind und welcher architektonischer Stil allenfalls als Vorbild oder Inspiration diente. Die besondere räumliche Komplexität/Komposition dieser Bauten und vor allem jene des strittigen Objekts, die vom Gutachter hervorgehoben wird, ist auch für den Regierungsrat ohne Weiteres erkennbar, desgleichen, dass das Haus R-