_ liefert nunmehr, entgegen der Ansicht der Beschwerdeführenden, die für eine Schutzmassnahme geforderte, auf wissenschaftlichen Kriterien beruhende Gesamtschau respektive den notwendigen wissenschaftlichen Unterbau und die ausreichend klare typologische Einordnung des Objekts. Weiter ist dieses jetzt auch in genügender Weise mit anderen Wohnbauten aus derselben Epoche in Q._____, in der Schweiz und International verglichen worden, so dass selbst für einen Laien nachvollziehbar wird, was dessen bauliche Besonderheit ausmacht, welche Merkmale für die betreffende Zeit charakteristisch sind und welcher architektonischer Stil allenfalls als Vorbild oder Inspiration diente.