18 von 23 (März 2018) zum Ergebnis, dass die Liegenschaft als ein typischer Zeitzeuge der Nachkriegsmoderne (1950/60) anzusehen und die Schutzwürdigkeit damit gegeben ist. Mit G._____ Gutachten von 2022 wird dieses Resultat vollumfänglich und in den wesentlichen Punkten bestätigt (die wenigen Unterschiede in der Begründung sind dabei von untergeordneter Bedeutung).