Schon die grosse Anzahl der betroffenen Gebäude spricht dagegen sowie auch der Umstand, dass die Aufnahme der Zustimmung der jeweiligen Grundeigentümer bedarf. Auf der anderen Seite können durchaus auch Häuser darin verzeichnet sein, welche keinen besonderen Schutzstatus aufweisen und aus anderen Gründen aufgenommen wurden. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass wohl auch das noch laufende Verfahren und die damit einhergehende Unsicherheit über die denkmalschützerische Bewertung des Hauses dazu geführt haben, dass es im betreffenden Architekturführer 2023 nicht zu finden ist.