Massgebend ist aber, dass deren Aussagen in den Hauptpunkten (besondere Merkmale innen und aussen, Epoche, Veränderungen, Vergleiche international etc.) übereinstimmen und, noch wichtiger, ihre Schlussfolgerung, dass sie das Objekt als schutzwürdig erachten, deckungsgleich ist. Abgesehen davon bedeutet Kritik am Objekt nicht, dass es nicht dennoch unter Schutz gestellt werden könnte. Umgekehrt ist fehlende Kritik kein Hinweis auf eine falsche Beurteilung. Gerade wenn bereits einige Stilmerkmale weggefallen sind, rechtfertigt es sich insgesamt umso mehr, den noch vorhandenen Rest, soweit sinnvoll, zu erhalten.